( Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2007, 3012 u. 3013 )
1.
a)Glutenhaltige Getreide (d. h. Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder deren Hybridstämme) sowie daraus hergestellte Erzeugnisse, außer:
aa)Glukosesirupe auf Weizenbasis einschließlich Dextrose,
bb)Maltodextrine auf Weizenbasis,
cc)Glukosesirupe auf Gerstenbasis,
dd)Getreide zur Herstellung von Destillaten oder Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs für Spirituosen und andere alkoholische Getränke;
b)Krebstiere und daraus hergestellte Erzeugnisse;
c)Eier und daraus hergestellte Erzeugnisse;
d)Fische und daraus hergestellte Erzeugnisse, außer:
aa)Fischgelatine, die als Träger für Vitamin- oder Karotinoidzubereitungen verwendet wird,
bb)Fischgelatine oder Hausenblase, die als Klärhilfsmittel in Bier und Wein verwendet wird;
e)Erdnüsse und daraus hergestellte Erzeugnisse;
f)Sojabohnen und daraus hergestellte Erzeugnisse, außer:
aa)vollständig raffiniertes Sojabohnenöl und -fett,
bb)natürliche gemischte Tocopherole (E 306), natürliches D-alpha-Tocopherol, natürliches D-alpha-Tocopherolazetat, natürliches D-alpha-Tocopherolsukzinat aus Sojabohnenquellen,
cc)aus pflanzlichen Ölen aus Sojabohnen gewonnene Phytosterine und Phytosterinester,
dd)aus Pflanzenölsterinen gewonnene Phytostanolester aus Sojabohnenquellen;
g)Milch und daraus hergestellte Erzeugnisse (einschließlich Laktose), außer:
aa)Molke zur Herstellung von Destillaten oder Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs für Spirituosen und andere alkoholische Getränke,
bb)Lactit;
h)Schalenfrüchte, d. h. Mandeln (Amygdalus communis L.), Haselnüsse (Corylus avellana), Walnüsse (Juglans regia), Kaschunüsse (Anacardium occidentale), Pekannüsse (Carya illinoiesis (Wangenh.) K. Koch), Paranüsse (Bertholletia excelsa), Pistazien (Pistacia vera), Makadamianüsse und Queenslandnüsse (Macadamia ternifolia) und daraus hergestellte Erzeugnisse, außer:Schalenfrüchte für die Herstellung von Destillaten oder Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs für Spirituosen und andere alkoholische Getränke;
i)Sellerie und daraus hergestellte Erzeugnisse;
j)Senf und daraus hergestellte Erzeugnisse;
k)Sesamsamen und daraus hergestellte Erzeugnisse;
l)Schwefeldioxid und Sulphite in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l, als SO2 angegeben;
m)Lupinen und daraus hergestellte Erzeugnisse;
n)Weichtiere und daraus hergestellte Erzeugnisse;
2.Stoffe im Sinne des § 5 Abs. 3